GEGENSTANDPUNKT GEGENARGUMENTE

Grass schreibt ein Israel-Gedicht „Was gesagt werden muss“
Wo gibt’s denn so was:
Deutscher Nationaldichter vergeht sich an der Nationalmoral.
Oder doch nicht?

Mit neun Strophen eines fragwürdigen Gedichts verursacht ein deutscher Literatur-Nobelpreisträger im April eine ziemliche Aufregung. In dem Gedicht, das für so heftigen Wirbel sorgt, bezichtigt Günter Grass die Atommacht Israel, den Iran mit einem atomaren Erstschlag vernichten zu wollen. Das gefährde den „ohnehin brüchigen Weltfrieden“. Zugleich greift Grass die deutsche Regierung an: Wenn sie den Verkauf von U‑Booten an Israel billigt, dann ist das nicht einfach bloß ein Waffengeschäft, vielmehr macht sie sich damit zum „Zulieferer eines Verbrechens“. Da bahnt sich in den Augen des Dichters eine schwere Schuld an, und da kann er nicht anders als „gealtert und mit letzter Tinte“ zur Feder zu greifen, sein „Schweigen“ zu brechen und zu sagen, „was gesagt werden muss“. Von Seiten der publizierten Öffentlichkeit zieht er sich damit zunächst eine ungnädige Kritik zu. Kritisch sein mag das Grass’sche Markenzeichen sein, diese Kritik gehört sich aber nicht; weil gegen Israel gerichtet, gebe er doch dem immer vorhandenen Antisemitismus Nahrung und verstoße gegen den selbstauferlegten nationalen Konsens.

Die Ablehnung zeigt: Grass hat gegen ein Tabu verstoßen. Die Ironie daran ist, dass der Dichter das selbst haargenau so sieht. Demonstrativ führt er sein schlechtes Gewissen bei der Israel-Schelte vor. Allein 5 Strophen braucht er, bis er sich in der Lage sieht, seine Sprachhemmung zu überwinden und „jenes andere Land beim Namen zu nennen“. „Warum schweige ich...“, „warum sage ich jetzt erst...“ – da macht es sich einer nicht leicht und das soll der Leser auch merken. Denn für Grass war und ist klar, dass Israel – diesen Standpunkt teilt er mit seinen feuilletonistischen Gegnern – eigentlich ganz prinzipiell die bedingungslose Parteilichkeit eines deutschen Dichters verdient, ja, eines jeden deutschen Bürgers.

Deutschland sagt, es schulde Israel diese unumschränkte Parteilichkeit aufgrund der Verbrechen des faschistischen Vorgängerstaates. In der Staatenwelt ist so eine Parteilichkeit eine Ausnahme: Andere Staaten haben auch einiges auf Lager, wenn sie in ihrem geschichtlichen Arsenal nachschauen. In ihren Kämpfen mit anderen Staaten haben sie nie vor Grausamkeiten höchsten Kalibers zurückgeschreckt, wenn es darum ging, gegen andere Staaten zu bestehen und sich gegen sie durchzusetzen – für das „Lebensrecht der Nation“ waren sie allemal notwendig. Aus ihren Geschichtsbüchern lernen die Kinder, dass sie einer Nation angehören, die sich zu wehren weiß bzw. – wenn sie Niederlagen zu verzeichnen hat – noch einige offene Rechnungen ihrer Erledigung harren. Deutschland nimmt jedoch die Schuld auf sich, unvergleichbare Verbrechen begangen zu haben, Verbrechen, die historisch singulär seien und sich nicht ins Verhältnis zu den Schandtaten anderer Staaten stellen ließen. Das ist die deutsche Nationalmoral – und wer den Versuch macht, sich den Faschismus und seine Schandtaten erklären zu wollen, muss mit dem Vorwurf rechnen, sich selbst fast wieder eines Verbrechens schuldig zu machen. Wer darauf hinweist, dass der faschistische Staat eben auch ein Staat war – übrigens in der Staatenwelt zunächst voll anerkannt – und sich mit der aus seiner Staatsräson entspringenden Brutalität gegen andere Staaten durchzusetzen suchte, wer also die Redeweise von den unfassbaren Schandtaten des Faschismus nicht mitmachen will, dem wird entgegengehalten: Dieser Staat wollte einfach nur Böses tun, hatte sich aus einer unerklärlichen Perversion heraus die Vernichtung der Juden zum Anliegen gemacht, eine Vernichtung, an der man keinerlei nachvollziehbaren staatlichen Zweck entdecken kann. Ein so in einen Un-Staat verwandeltes „Drittes Reich“ verdient dann auch nur Abscheu, was zugleich das Verbot ist, sich darüber hinaus sich mit diesem „Reich“ zu beschäftigen.[ * ]

So hat sich das Nachkriegsdeutschland mit einem Riesenschuldbekenntnis seine Einmaligkeit verschafft: Es bekennt sich nämlich – einmalig in der Staatenwelt – zu einer unvergleichbaren Schuld, macht sich dadurch selbst ganz unvergleichbar mit dem Vorgängerstaat und verfügt schließlich über eine unvergleichbare moralische Güte. Schuldbekenntnis hin oder her – was das Kriegsresultat anging, wollte der bundesdeutsche Staat sich keineswegs von anderen Staaten unterscheiden: Das wollte er nicht anerkennen. Nicht anders als in anderen Staaten lernten die Kinder Nachkriegsdeutschlands, dass ohne – mindestens – die DDR Westdeutschland nicht ganz und die „Wiedervereinigung“ das oberste nationale Ziel sei. Mit der „Spaltung“ konnte sich dieses Westdeutschland nicht abfinden, weswegen es sich dem NATO-Bündnis anschloss, das nicht weniger im Programm hatte – das Risiko eines 3. Weltkrieges eingeschlossen – als einen Roll-back der sowjetischen Siegermacht und damit eine „Wiedervereinigung“ Deutschlands nach westdeutschen Vorstellungen.

Mit dem Bekenntnis zu einer nicht wieder gut zu machenden Schande, mit der demonstrativen Pflege eines welthistorisch einmaligen schlechten Gewissens, hat Deutschlands Wiedereintritt in die Weltpolitik angefangen. Das Bekenntnis zu den vergangenen und nicht zur Wiederholung vorgesehenen Schandtaten des Vorgängerregimes adelt den neuen deutschen Staat von der Stunde Null an. Kürzlich unter Beweis gestellt von Bundespräsident Gauck in seiner Rede zum niederländischen Befreiungstag: Weil sich die Deutschen „der Last und der Schuld der Geschichte gestellt“ hätten, könnten sie heute mit allen die Befreiung vom nationalsozialistischen Joch“ feiern. Deutschland bekennt sich zur größten Schuld der Menschheitsgeschichte, legt sich eine Nationalmoral zu, die andere Staaten nicht hingekriegt haben und an der die sich ein Beispiel nehmen können, und es katapultiert sich als die geläuterte Nation schlechthin in die Liste der befreiten Völker. Für einen Staatsbürger, der seine ganze Existenz vom Staat abhängig weiß, das befürwortet und seinen Staat ganz grundsätzlich für gut hält, ist es schwer verdaulich, eine Schuld verbindlich in das Selbstbild der Nation aufzunehmen. Aber den Nutzen dieser Anerkennung eines moralischen Bankrotts führt ihm sein Staat vor: Im Gegenzug für dieses ungeheuerliche Eingeständnis fühlt sich die derart geläuterte Nation dann auch dazu berechtigt, auf Augenhöhe mit den Siegern und Befreiten von damals zu stehen, sich also von der Position des Angeklagten in die Position des moralischen Richters aufzuschwingen – in eigener Sache, aber auch weltweit. Ein Widerspruch bleibt das für einen guten Staatsbürger natürlich trotzdem: Er soll zu seinem Staat halten, weil der so Schreckliches getan hat und sich dazu bekennt – aber man kann, wie in den vergangenen Jahrzehnten geschehen, damit doch leben.

Den Kunstgriff, sich mit dem immerwährenden Bekenntnis zur Unauslöschlichkeit des Verbrechens selbst ins Recht zu setzen, beherrscht Grass mindestens so gut wie alle anderen deutschen Vergangenheitsbewältiger. Weil aus seinem Land mit seinen „ureigenen Verbrechen“ U‑Boote nach Israel geliefert werden, mit denen wiederum „Verbrechen“ begangen werden sollen, will er es einfach nicht mehr aushalten können, so kommentarlos für Israel zu sein, wie es ihm als gutem Deutschen eigentlich anstünde.

Sein Vorwurf an Israel ist: Es plane einen atomaren Erstschlag gegen den Iran und damit die Auslöschung des iranischen Volkes – „Holocaust“ sagt er nicht, legt es aber nahe. Das ist eine Übertreibung, die allerdings sehr wichtig ist für sein Konstrukt des moralischen Zwiespalts. Als Gegengewicht zu dem Philosemitismus, zu dem ein deutscher Dichter „wegen unserer Vergangenheit!“ verpflichtet ist, muss auf der anderen Waagschale ein ähnlich großes moralisches Verbrechen zu liegen kommen. Holocaust hier – geplanter Völkermord mittels A‑Waffen dort. Wegen des deutschen Verbrechens muss er für Israel sein, wegen des israelischen Verbrechens kann er dies nicht mehr sein – ein tragischer Gewissenskonflikt von geradezu antiker Größe. Aber auch ein vorwärtsweisender Gewissenskonflikt. Grass treibt den Aberwitz einer Nationalmoral, die ihre weltweit einzigartige Qualität aus dem Bekenntnis zu einem welthistorisch einmaligen Verbrechen herausholt, ein Stück weiter: Muss nicht Deutschland eben wegen seiner Vergangenheit den Staat moralisch anklagen, dem er das Fundament seiner Nationalmoral verdankt?!

Kritik an Israel gibt es immer wieder, auch aus Deutschland: wegen des Umgangs mit den Palästinensern, wegen seiner Siedlungspolitik, wegen seiner sturen Unnachgiebigkeit usw. Aber darüber ist Grass hinaus: Er traut sich, sein Deutschland auf moralisch gleicher Augenhöhe Israel gegenübertreten zu lassen und Israel an demselben moralischen Maßstab zu messen, den sich Deutschland selbst auferlegt hat. Das traut er sich, weil er durchtränkt ist von einer „Vergangenheitsbewältigung“, die ihn mit einem moralisch äußerst hochwertigen schlechten Gewissen ausgestattet hat. Deswegen wagt er es, sich gegen den Staat zu wenden, der als Gralshüter des Holocausts die ewige Mahnung zu diesem schlechten Gewissen und eine unantastbare moralische Autorität ist. Kein Wunder, dass das nur mit letzter Kraft und mit der letzten Tinte geschrieben werden kann...

Auch kein Wunder, dass er damit eine große Aufregung verursacht. Zum einen trifft er den wunden Punkt dieser Nationalmoral, immer mit einer unauslöschlichen Schuld herumzulaufen. Das bleibt eine harte Nuss, und die Mehrheit der Deutschen sagt mittlerweile ziemlich offen, damit müsse mal Schluss sein. Aber auch in den tonangebenden Organen der Öffentlichkeit trifft man – nachdem Empörung und Ablehnung pflichtschuldigst abgeliefert wurden – die eine oder andere Nachdenklichkeit an. Diese Organe setzen sich mit großem Eifer für die imperialistischen Ansprüche und Vorhaben des modernen Deutschlands ein und sehen sich – jetzt aber nicht aus moralischen, sondern aus politisch-sachlichen Gründen – des öfteren versucht, wenn nicht genötigt, auf Distanz zu Israel zu gehen. Deutschland behandelt und betrachtet andere Staaten nach Maßgabe seiner Interessen – aber ausgerechnet in einer, wie es heißt, „Region von höchster weltpolitischer Bedeutung“ ordnet es seine Interessen der bedingungslosen Parteilichkeit für Israel unter. Das „Existenzrecht Israels“, das die Kanzlerin fest in der deutschen Staatsräson verankert hat, erlaubt zwar, in dieser Region unter Berufung auf die besonderen Beziehungen jederzeit präsent und eingemischt zu sein, aber es beinhaltet doch auch ärgerliche Hindernisse und nicht wegzuräumende Schranken. Der eine oder andere Kommentator war dann doch auch bereit, Grass zu attestieren, dass er „etwas getroffen“ habe. Was er „getroffen“ haben soll, wollte freilich keiner so recht sagen – von der Keule ‚Antisemit‘ will denn doch keiner getroffen werden, auch wenn er ein wenig an der bedingungslosen Parteilichkeit kratzt.

Lesetipp:

Mehr zu Grassens „Lyrischem Leiden an einem Stück deutscher Staatsideologie“
in GegenStandpunkt 2-12, der am 22. Juni, erscheint.


[ * ]Die Erklärung des Faschismus findet sich in dem Buch „Der Faschismus“,
erschienen im GegenStandpunkt-Verlag.


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