GEGENARGUMENTE

 

Die Karriere des bedingungslosen Grundeinkommens von einer Forderung von Philanthropen zu einem auch von Politik und Wirtschaft ernsthaft in Erwägung gezogenen Vorhaben – Teil II

 

Das BGE ist ein Thema, das spätestens seit der Volksabstimmung in der Schweiz und dem Beginn der Diskussion über die Folgen der Digitalisierung der Produktion die Schmuddelecke der Philanthropen verlassen hat. Längst wenden sich Politiker, Vertreter der Wirtschaft und Journalisten nicht mehr grundsätzlich gegen ein BGE.

 

Im ersten Teil unserer Sendung zu diesem Thema im Jänner des heurigen Jahres haben wir besprochen,

1.      was allein schon die Existenz der Forderung nach einem BGE über die Gesellschaft verrät,

2.      was die Forderung nach einem Grundeinkommen alles anerkennt und

3.       was für eine jämmerliche Antwort auf den festgestellten Überfluss auf der einen und die Armut auf der anderen Seite die Forderung nach einem Grundeinkommen ist

 

In unserer heutigen Sendung wollen wir uns mit den häufigsten Einwänden gegen das Grundeinkommen und damit, wie die Vertreter des BGE diesen begegnen und mit den Aussagen, das BGE sei eine Antwort auf die "Krise der Arbeitsgesellschaft" und die "Krise des Sozialstaats" beschäftigen.

 

Im dritten und letzten Teil unserer Sendung zum Thema Grundeinkommen im September soll es um folgende Fragen gehen: Was ist von der Aussage zu halten, das Grundeinkommen sei ein „erstes Element einer neuen, nachkapitalistischen Gesellschaft“? Was ist los, wenn Manager und Konzernvorstände für das Grundeinkommen werben und was sagt das über die Forderung nach einem BGE aus? Wie stellt sich die Politik zur Forderung nach einem BGE?

 

Weiters bieten wir im Rahmen der 10.Internationalen Woche des Grundeinkommens eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit folgendem Thema an:

 

Das bedingungslose Grundeinkommen - ein Weltverbesserungsideal wird "salonfähig" - das sollte zu denken geben!

 

1. Antwort auf Einwände gegen das BGE

 

Das BGE wird heute gar nicht mehr grundsätzlich abgelehnt. Auch Manager großer Unternehmen und Presseschreiber können ihm mittlerweile etwas abgewinnen, vorausgesetzt freilich ihre die nachfolgenden Einwände können entkräftet werden.

 

1.1 „Wer arbeitet dann noch?“

 

Die Forderung nach einem BGE bleibt nicht unwidersprochen. In der Tageszeitung Die Presse vom Juni heurigen Jahres konnte man etwa folgendes lesen:

 

Wenn Erwerbseinkommen dem Grundeinkommen gegengerechnet werden, dann ergibt es für sehr viele zum Kollektivvertrag entlohnte Arbeitnehmer einfach keinen Sinn mehr, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Wieso sollte der Bäckergeselle für ein paar Euro im Monat jeden Tag um zwei Uhr morgens aufstehen und wieso sollte jemand unangenehme Arbeiten wie WC-Putzen erledigen, wenn es dasselbe Geld auch ohne gibt? Um das System aufrechtzuerhalten, müssten die Löhne im unteren Bereich in diesem Fall also sehr stark angehoben werden. Die folgende Lohn-Preis-Spirale hätte das Grundeinkommen sehr schnell radikal entwertet.“ (Die Presse, 5.6.2016)

 

Ohne ein gewisses Maß an Paradoxie kommt diese Position des Presseschreibers nicht aus. Wo die Vertreter eines BGE – und nicht nur sie – davor warnen, dass die Arbeit auszugehen droht, machen sich seine Zweifel am schieren Gegenteil fest: Würde noch gearbeitet, gäbe es ein Grundeinkommen und wenn ja zu welchen Bedingungen? Was treibt den Presse-Schreiber um? Die Sorge um die Produktion seines geliebten Frühstücksgebäcks ist es nicht, soviel ist klar. Eine Gesellschaft, die Brot und Gebäck haben will, muss für ihre Herstellung sorgen. Das weiß auch der Journalist der Presse. Seine Bedenken gelten nicht der Produktion von ausreichend Brot und Gebäck, er zweifelt, ob die Arbeit der Bäcker und ihrer Gesellen noch so schön billig zu haben wäre wie zur Zeit, gäbe es ein solches Grundeinkommen. Davor will er warnen. Ein Grundeinkommen, so sein Verdacht, hätte die Konsequenz, dass für derlei von ihm als unattraktiv gekennzeichnete Arbeiten glatt mehr an Lohn gezahlt werden müsste. Die in seinen Augen unausweichliche Konsequenz: die Produkte würden letztlich für uns alle teurer. Unschwer zu erkennen, dass die in seinen Augen so erfreuliche Günstigkeit solcher Arbeiten ihren Grund in der prekären Lage der Menschen hat, die auf einen solchen Arbeitsplatz angewiesen sind: ohne ihn – und sei er noch so miserabel bezahlt – stünden sie glatt noch schlechter da, weil dann völlig ohne jedes Auskommen. Ganz entsprechend der in der Marktwirtschaft üblichen und geltenden Rechnungsweise nutzen Unternehmen diese Lage ganz sachgerecht nach Kräften aus. Je geringer der Lohn – die Lohnkosten –, desto höher schließlich der Gewinn, um den sich alles geschäftliche Treiben dreht. Vor jedem Versuch, diesen in der prekären Lage der Menschen begründeten Zwangscharakter durch ein BGE zu ändern, kann der Journalist der Presse nur abraten, könnte dies doch die Menschen dazu verleiten, höhere Löhne zu fordern und vielleicht sogar durchzusetzen. Unternehmer könnten dann doch gar nicht anders als ihre – in ihrer Kommandogewalt über ein Stück des gesellschaftlichen Produktionsprozesses gründende – Freiheit dazu zu nutzen, die Preise ihrer Produkte ihrem Profitinteresse gemäß zu erhöhen, um sich derart für die höheren Löhne schadlos zu halten. Das leuchtet einem Journalist der freien Presse allemal ein. Seine Schlussfolgerung: Ein BGE würde bloß den Markt durcheinander bringen, ohne den Beziehern des BGE letztlich wirklich zu helfen. Kurz, der Zwangscharakter der Lohnarbeit, der lässt sich einfach nicht abschwächen. Das müsste doch auch den Vertretern eines Grundeinkommens einleuchten. Kritisiert haben will er mit dem von ihm entworfenen Bild freilich nicht die herrschenden Zustände ob ihrer für nicht wenige katastrophalen Wirkungen. Seine Intention ist es im Gegenteil, davor zu warnen, diese durch ein Grundeinkommen humanisieren zu wollen.

 

Dieser Sorte von marktwirtschaftlichem Realismus setzen die Anhänger eines BGE ausgerechnet ihre feste Überzeugung entgegen, dass ein Grundeinkommen, weit davon entfernt der Marktwirtschaft Schaden zuzufügen, diese erst so richtig beflügeln würde:

 

Das Grundeinkommen ist weder leistungs- noch arbeitsfeindlich, ganz im Gegenteil. Wir können wesentlich produktiver werden, wenn unsere Existenz gesichert ist. Einkommen ist nicht nur Grundlage zum Leben, sondern auch Grundlage für Leistung. Meine Arbeit wird desto besser, je mehr ich mit ihr verbinde. Wer nur arbeitet, um über die Runden zu kommen, kann seine Leistung nicht voll entfalten.“ (Kovce im Spiegel-Interview vom 28.01.2016)

 

Verstehen können die Schweizer Vertreter des Grundeinkommens die Sorgen des Presseschreibers allemal. Der Erfolg der Unternehmer muss schon sein, das sehen sie nicht anders als der genannte Kritiker eines Grundeinkommens. Anderes als er sind sie nur davon überzeugt, dass eine Grundeinkommen diesem Erfolg nicht nur nicht ab-, sondern ganz im Gegenteil ausgesprochen zuträglich wäre. Befreit von der Sorge um den Arbeitsplatz könnten sich die Menschen zur Freude der Unternehmen erst so richtig ins Zeug legen und zeigen, was in ihnen steckt.

 

So ganz verlassen sich freilich auch die Verfechter eines BGE nicht auf ihren Glauben in die arbeitsame und schaffensfrohe menschliche Natur im Dienste der Wirtschaft. Auch sie kennen daher durchaus noch handfestere Argumente und Hebel, warum die Sorge von Politik, Journaille und Unternehmern die Arbeitskräfte könnten ausgehen, unbegründet ist:

 

Wer befürchtet, bei einem Grundeinkommen von beispielsweise 2500 Franken (etwa dem heutigen Einkommensteuerfreibetrag) würden die Menschen aufhören zu arbeiten, muss sich die Frage stellen lassen, warum die Menschen nicht auch heute schon die Arbeit niederlegen, sobald sie 2500 Franken verdient haben? Die Antwort fällt leicht: weil sie sich mehr wünschen als lediglich das Existenzminimum.“ (http://www.grundeinkommen.ch/wenn-jeder-ein-bedingungsloses-grundeinkommen-hat-wurde-dann-noch-jemand-arbeiten/)

 

Einerseits handelt es sich dabei freilich um einen Idealismus in Sachen heutiger Arbeitsverhältnisse. Als ob Arbeitnehmer die Freiheit hätten, sich die Anzahl der Arbeitsstunden ganz nach ihrem Gutdünken einzuteilen. Was und wie lange an einem Arbeitsplatz zu leisten ist und was man damit verdient, entscheiden noch immer die Unternehmer gemäß ihrer Kalkulation.

 

Andererseits und vor allem sind derlei Aussagen aber eine brutale Auskunft. Mitten in einer Welt des Überflusses werde die Niedrigkeit des BGE schon dafür sorgen, dass Menschen sich trotz Grundeinkommens um eine Erwerbsarbeit bemühen. Dass sie eine solche auch finden, wollen die Verfechter eines Grundeinkommens freilich nicht versprechen. Vom vorgeblich menschenfreundlichen Charakter eines BGE bleibt bei solchen Argumenten wahrlich nichts mehr über.

 

1.2 „BGE ist nicht finanzierbar“

 

Dass den Unternehmen die Arbeitskräfte ausgehen könnten, ist freilich nicht der einzige Einwand, der gegen ein BGE erhoben wird. Ist ein solches BGE denn überhaupt finanzierbar, lautet die nächste Frage, mit der die Vertreter eines BGE sich konfrontiert sehen.

 

Derlei Zweifel an der Finanzierbarkeit weisen die Vertreter eines Grundeinkommens nicht einfach zurück, sondern nehmen sie ernst. Ausgangspunkt der Forderung nach einem Grundeinkommen ist der allseits geteilte Befund, dass künftig immer mehr Menschen jede Möglichkeit genommen wird, auch nur ein Auskommen zu verdienen. Derlei Resultate der Ökonomie lassen die Vertreter eines Grundeinkommens aber nicht in ihrem Glauben irre werden, letzter Zweck allen Produzierens sei die Versorgung der Menschen mit allem Nötigen. Dieser fixen Überzeugung gemäß, ziehen sie daraus, dass diese Versorgung immer weniger zustande kommt, nicht den Schluss, nach den Gründen dieser systematischen Abweichung der Realität von ihrem Versorgungsideal zu suchen, sondern machen sich stattdessen an den Beweis, dass die Realität und ihr eigenes Ideal von ihr sich ganz und gar systemkonform durch ein Grundeinkommens zur Deckung bringen lassen. Ausnahmslos alle Verfechter eines BGE machen sich daher zum Zweck dieses Nachweises daran, ein Finanzierungsmodell zu entwerfen.

 

Wer ein BGE fordert, geht vom Befund aus, dass der Lohn für Arbeit in den Betrieben – der Bereich der Gesellschaft, der den gesamten materiellen Reichtum hervorbringt – noch nicht einmal das Überleben der Menschen hergibt. An dieser Wirtschaft, darin besteht Einigkeit unter den Vertretern des Grundeinkommens, muss und soll sich nichts ändern. Deren Zweck – Mehrwertproduktion, Produktion und Konsumtion für Profit – soll bleiben wie er ist. Wenn aber die Wirtschaft nicht für existenzsichernde Löhne sorgt, bleibt als Finanzier des Grundeinkommens einzig der Staat. Da er das Geld dafür qua Steuern der Wirtschaft entzieht, die dadurch aber keinesfalls geschädigt werden soll, werden die diversen Einnahmen- und Ausgabenposten des Staatshaushaltes einer akribischen Überprüfung unterzogen und Vorschläge dafür erarbeitet, wie sie im Sinne der Leistbarkeit des Grundeinkommens zu modifizieren wären.

 

Die Modellbildnerei beginnt gewöhnlich mit der Festlegung einer konkreten Höhe des BGE, die sich, wie die folgenden Überlegungen zeigen werden, nicht zufällig an der staatlich definierten Armutsgrenze orientiert. Für Kinder wird in der Regel ein geringeres Grundeinkommen veranschlagt. Steht die Höhe des BGE einmal fest, ergibt sich der gesamte Finanzbedarf durch Multiplikation mit der Zahl seiner Bezieher. Sofort stellt sich allen Modellbildner die Frage, wer zum Kreis der Empfänger gehören soll. Diese Entscheidung fällt bei allen längs des Kriteriums, wer im jeweiligen Land seinen Lebensmittelpunkt hat – je nach Modell werden darunter entweder alle Staatsbürger gefasst oder aber jene, die eine gewissen Mindestdauer im Lande ansässig sind. Dies alles definiert, ergibt sich der gesamte Finanzbedarf durch einfache Multiplikation.

 

Gegengerechnet wird bei allen sofort, was durch das BGE alles an staatlichen Ausgabenposten eingespart werden kann. Die – je nach Modell und Interessenslage und Gesellschaftsentwurf des Modellbastlers leicht unterschiedliche – lange Liste – an Einsparungen beginnt bei der – langfristigen – Streichung der Pensionen und der Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wer in Sachen Pension oder Krankheit mehr will, darf sich wie bisher „eigenverantwortlich“ versichern – so er kann! Mit dieser Eigenverantwortung ist ja nicht gemeint, dass jeder der will, auch das nötige Kleingeld verdienen kann. Die Liste setzt sich fort mit der Streichung der Sozialhilfe und von Teilen der Arbeitslosenhilfe. Eingerechnet werden weiters Einsparungen im Bereich der Pflege. Ebenfalls entfallen die Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds, der Kinderbetreuungsbonus, der Mutter-Kind-Zuschusses, Beihilfen in Ausbildungszeiten, Beihilfen beim Studium und des Familienhärteausgleichsfonds. Auch Wohnbeihilfe soll es nur noch in Sonderfällen geben. All das gilt ja als nicht mehr notwendig, jeder kriegt schließlich ein BGE. Da wegen der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens die Bedarfsprüfung entfällt, sollen auch die zahlreichen Angestellten der Arbeitsmarktverwaltung als überflüssig entlassen und ihre Löhne eingespart werden. Die verlieren damit zwar Job und Einkommen. Macht aber nichts. Auch ihnen steht ja künftig das üppig bemessene BGE zu.

 

Als nächstes beginnt die Suche nach der Bedeckung des noch offenen Betrags. Mit Ausnahme von Götz Werner, prominenter Vertreter eines BGE und Besitzer einer Drogeriemarktkette, der dieses Grundeinkommen vollständig über eine deutlich erhöhte Mehrwertsteuer finanziert wissen will, bildet bei den Vertretern eines BGE die nach modifizierten Steuersätzen berechnete Lohn- und Einkommenssteuer den Hauptposten der Einnahmenseite. Unterschiede ergeben sich nach der konkreten Art des Steuermodells. Auf Friedmann geht ein Flat Tax-Modell für die USA der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts mit einer negativen Einkommenssteuer für die untersten Einkommen zurück. Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburger Weltwirtschaftsinstitutes, Strengmann-Kuhn von der Universität Frankfurt am Main, Florian Wakolbinger von der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung oder auch Dieter Althaus, ehemaliger CDU-Ministerpräsident von Thüringen, sehen für die Finanzierung des BGE eine Flat Tax – einen einheitlichen Steuersatz für alle Einkommen unabhängig von der Höhe des Einkommens – in den auch die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge integriert sind, vor. Eine Variation zum Thema bildet das Ulmer Transfergrenzenmodell, bei dem der Steuersatz über und unter der Transfergrenze ein anderer sein soll. Die Transfergrenze ist dabei jenes Bruttoeinkommen, bei dem die zusätzlich zu entrichtende Steuer durch das BGE gerade noch ausgeglichen wird. Wer mehr verdient, gehört zu den Verlierern, wer ein geringeres bis gar kein Bruttoeinkommen hat, gehört zu den Gewinnern. Das BGE über die Einkommenssteuer finanzieren, möchte auch ATTAC Österreich. Im Unterschied zu den genannten Finanzierungsmodellen kennt der „integrierte Tarif“ von ATTAC – in den ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge eingerechnet werden – aber Steuerstufen. Fallen soll, wenn es nach ATTAC geht, außerdem jede Sonderbehandlung des 13. und 14. Gehalts ebenso, wie die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung. Als zusätzliche Finanzierungsquellen möchte ATTAC außerdem noch eine Wertschöpfungsabgabe, Grund-, Schenkungs-, Vermögens- und Erbschaftssteuern und eine Steuer auf Finanztransaktionen.

 

Da das Überleben durch das BGE zur Staatsaufgabe wird, muss es aus dem Staatshaushalt bedient werden. Die gesammelten Steuervorschläge sollen – das ist das ausdrückliche Anliegen – „realistisch“ sein. Dazu müssen die Haushaltposten freilich notwendig im engeren Sinne fiskalisch betrachten werden. Zwei Prinzipen durchziehen demgemäß alle Überlegungen zur Finanzierung des BGE, unabhängig davon, ob es sich um Modelle handelt, die sich selbst als „emanzipatorisch“ verstehen, oder um die Konzepte eines Straubhaar, Strengmann-Kuhn, Wakolbinger oder Althaus. Das erste dieser Prinzip lautet, der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Finanzierung des BGE durch Staatsverschuldung steht bei niemandem in Rede, Einnahmen und Ausgaben müssen in Deckung sein. Alle Überlegungen die Höhe des BGE betreffend sind damit eingebannt in die engen Grenzen des heutigen Staatshaushaltes. Das zweite Prinzip, um das kein Modell herumkommt, lautet, die Finanzierung des BGE, wie immer im Detail ausgestaltet, darf keinesfalls die Quellen der Finanzierung beschädigen. Als Konsequenz davon wird schwer darauf geachtet, wie die verschiedenen Steuern auf Wirtschaft und Verhalten der Leute wirken. Alle alten wie neuen Steuern wollen quantitativ wie qualitativ daraufhin durchleuchtet werden, wie sie sich auf das Wachstum des Kapitals, das schließlich das BGE als Nebenprodukt abwerfen soll, auswirken. Dabei tun sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Steuerquellen auf.

 

Produktives Kapital darf daher schon einmal nicht besteuert werden, würde dies doch die Basis des Wachstums, das das BGE finanzieren soll, beschränken. Analoges gilt auch für die Gewinne, würde ihre Besteuerung doch die Konkurrenz- und damit die Wachstumspotenz der heimischen Wirtschaft im internationalen Vergleich verschlechtern. Selbst ATTAC – die als einzige überhaupt Gewinnsteuern in Erwägung zieht – fordert daher die „globale Koordination der Unternehmensgewinnbesteuerung“, kann sich also eine solche Steuern höchstens im internationalen Gleichklang vorstellen. Die Konkurrenzposition der österreichischen Wirtschaft soll keinesfalls verschlechtert werden. Ein ähnliches Schicksal würden – da kann man sich bei so viel Verständnis für die Sorgen und Nöte des Kapitals sicher sein – wohl die ebenfalls geforderte „Wertschöpfungsabgabe“ erleiden, wenn ATTAC denn in der Position wäre, darüber zu befinden.

 

Ganz und gar nicht zufällig daher, dass beinahe alle Vertreter eines BGE auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung als Hauptfinanzierungsquelle des BGE verfallen. Geld, das nur dem Konsum dient, darauf kann getrost zugegriffen werden. Das beschränkt zwar den Konsum der Betroffenen, nicht aber das Wachstum. Wer sich dann noch um den Verlust der Kaufkraft sorgt, kann sich damit beruhigen, dass die in ein BGE verwandelten Steuereinnahmen ja mit Sicherheit ausgegeben werden.

 

Den Standpunkt, dass die Bezahlung des BGE keinesfalls dem Kapital aufgebürdet werden dürfe, treibt Götz Werner auf die Spitze, der es statt durch Steuern auf Einkommen und Löhne durch die Anhebung der Mehrwertsteuer auf knapp 50% finanzieren möchte. Für ihn

 

gehören Grundeinkommen und Konsumsteuern unbedingt zusammen: Mit dem Grundeinkommen lassen wir die Menschen in Ruhe arbeiten, frei von Existenzangst. Mit der Konsumbesteuerung lassen wir das Kapital in Ruhe arbeiten, frei von Zugriffen, bevor die Wertschöpfung in konsumfähigen Leistungen für die Gesellschaft zu einem Abschluss gekommen ist.“(Götz Werner, Vollbeschäftigung ist ein Mythos, S241)

 

Für Götz Werner ist sogar noch die Steuer, die den Beschäftigten von ihrem Lohn abgezogen wird, eine Störung des Kapitals. Diese Sicht der Dinge kann freilich nur haben, wer in der vorgeschlagenen Umstellung des Steuersystems die Möglichkeit sieht, Lohnkosten zu sparen:

 

Bei einem Grundeinkommen würden die heutigen Sozialleistungen ganz oder zumindest teilweise entfallen. Dies entlastet Unternehmen und macht sie international konkurrenzfähiger, weil die Lohnkosten sinken - nämlich genau die vierzig Prozent vom Bruttolohn, die heute in die Sozial- und Steuerkassen fließen. Schon allein deswegen rechnen viele Grundeinkommensmodelle mit neuen Arbeitsplätzen.“(Götz Werner, Vollbeschäftigung ist ein Mythos, S247f) 

 

Diejenigen, die die Mehrwertsteuer zahlen, sollen sich das Grundeinkommen selbst finanzieren. Wer sich mehr vom gesellschaftlichen Kuchen abschneide, zahlt auch mehr ins System ein. Das sei nur gerecht und versöhnt die Klassen.

 

Einzig ATTAC – die mit einem menschenfreundlichen Ansatz auch noch dem Standpunkt der Gerechtigkeit Genüge tun will – fordert, dass zur Finanzierung eines BGE auch Grundbesitz, höhere Vermögen und Erbschaften einen kleinen Beitrag zu leisten hätten. Derlei Steuern sind für die erwähnten Forscher der verschiedenen universitären Finanzwissenschaftlichen Institute ein No-Go. Verwiesen wird von ihnen darauf, dass Vermögen der angesprochenen Größenordnung nicht nur flugs das Land verlassen würden, sondern und vor allem gar nicht dem privaten Verzehr dienen, vielmehr Basis des Kreditsystems und damit schon wieder von Wachstum sind. Das sieht ATTAC gar nicht so grundsätzlich anders, gibt aber einerseits Entwarnung: Grund und Boden kann schon einmal nicht fliehen, erfährt man im „Finanzierungsmodell für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, Version 7.April 2011“. Und was Geldvermögen betrifft, träumt die Organisation von einem europäischen Gleichklang, der es doch möglich machen müsste, die Frage der Flucht von Geldvermögen irgendwie in den Griff zu kriegen. Wer außerdem – wie auch ATTAC – das Wachstum in den Dienst der Finanzierung eines BGE stellen möchte, wird sich wohl auch noch zur Erkenntnis vorarbeiten, dass Steuern auf Erbschaften – zumindest wenn es sich um die Vererbung von Betriebsanlagen geht – kontraproduktiv wären. Zum einen bedroht das wieder einmal die sowieso schon spärlichen Arbeitsplätze und zum anderen wäre das schon wieder eine Beschränkung des Wachstums, aus dem das BGE finanziert werden soll.

 

Wie immer im Einzelnen von den verschiedenen Vertretern eines BGE gerechnet wird, eines kommt ganz und gar nicht zufällig bei allen raus. Angesagt ist fiskalisches Denken. Das bedeutet, staatliche Einnahmen ebenso wie staatliche Ausgaben sind unter dem Gesichtspunkt ihrer Wirkung auf das Wachstum zu betrachten. Keinesfalls darf der Wirtschaft in Form von Steuern und Abgaben merklich mehr an Geldmitteln entzogen werden als zurzeit. Erbracht werden soll ja der Beweis der Realitätstauglichkeit des Grundeinkommens und der ist nur dann geleistet, wenn es aus dem Haushalt zu bestreiten geht. Der ist doch die Realität, an der gemessen wird. Weil zweitens jeder Steuerabzug die Gefahr in sich birgt, dass er das Wachstum, das in den Dienst des BGE gestellt werden soll, beschränkt, ist sorgsam abzuwägen, wo zugegriffen werden darf und wo keinesfalls. An der Erfüllung dieser beiden Prinzipien kommt keiner der Vorschläge – in welch wohlmeinender Ansicht auch immer formuliert – herum. Selbst die menschenfreundlichsten Vertreter kommen in Anwendung dieser zwei Prinzipien immer nur auf ein mehr als bescheidenes Grundeinkommen knapp über dem, was in der heutigen EU als Armut gilt.

 

So stolz die Vertreter eines BGE auch darauf verweisen mögen, dass ihr Grundeinkommen finanzierbar ist, ist diese Finanzierbarkeit letztlich Resultat einzig der Bescheidenheit ihres Anspruches. Eines Anspruchs, der nicht Maß nimmt am vorhandenen Reichtum und der noch von allen Vertretern des BGE zitierten schier grenzenlosen Möglichkeit der Produktion von Gütern aller Art, sondern an der Möglichkeit mitten in diesem Überfluss den Menschen wenigstens ein Überleben in Würde ermöglichen zu können. Sowas Erbärmliches kommt raus, wenn man der Realität die Übereinstimmung mit dem eigenen Ideal von ihr abtrotzen will. Und noch nicht einmal dafür gibt es hier und heute Zustimmung der gesellschaftlich relevanten Kräfte.

 

2. Das BGE behebt Mängel des Wirtschaftssystems

 

2.1 BGE als Antwort auf die „Krise der Arbeitsgesellschaft“

 

Eine bereits seit den 80er des vorigen Jahrtausends beschworene Gefahr („Die Arbeitsgesellschaft ist am Ende“ hieß ein Beitrag von Ralf Dahrendorf in der Zeitschrift „Die Zeit“ aus dem Jahr 1982, „Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft“ heißt ein Buch von Jeremy Rifkin aus dem Jahr 2005) bekommt angesichts von Industrie 4.0 neue Aktualität. Kein Bericht über die neue, digitale Welt kommt aus ohne die Thematisierung ihrer Konsequenzen für die Arbeitswelt – und da lautet die Prognose, dass massenweise Arbeitsplätze wegfallen werden.

Die Proponenten der Schweizer Initiative für ein Grundeinkommen bewerben ihre Forderung damit, dass das Grundeinkommen die Lösung des Problems der „Digitalisierung“, dass die „Technik in rasantem Tempo Arbeitsplätze frisst“ (Häni von der Schweizer Initiative für ein Grundeinkommen) sei.

 

Sie beziehen sich damit positiv auf ein von der Gesellschaft selbst diagnostiziertes Problem, die fehlende Arbeit. Zu klären wäre, wem da eigentlich was fehlt:

 

a.      Stimmt der Befund, dass die Gesellschaft an der „fehlenden Arbeit“ leide?

·         Die Arbeitslosen haben tatsächlich ein Problem. Das besteht aber nicht darin, dass sie nicht arbeiten. Ihnen fehlt nicht die Arbeit, sondern das Einkommen. Ihr Problem ist Armut – und das haben wirklich nur sie. Um ihr Leben und ihren Lebensunterhalt geht es in dieser Wirtschaft eben nicht. Die Arbeit, auf deren Verdienst sie angewiesen sind, wird nicht für ihren Lebensunterhalt, sondern für den Gewinn des Unternehmens veranstaltet. Deswegen findet die für sie notwendige Arbeit nicht statt, sobald sie für den Gewinn nicht mehr gebraucht wird.

·         Wenn „die Wirtschaft“ sich zum „Problem Arbeitslosigkeit“ bekennt, dann ist das eine offene Lüge, mit der sie ihren Diener vor der Ideologie der Gemeinnützigkeit ihrer Profitmacherei macht. Tatsächlich leidet die Wirtschaft nicht an der Arbeitslosigkeit, sondern schafft sie durch ihre Rationalisierungen.

·         Dem Staat entgehen Steuereinnahmen und Sozialabgaben. Einerseits stört den Staat die Arbeitslosigkeit tatsächlich. Andrerseits denken die Politiker nicht daran, die Spielregeln, unter denen die Arbeitslosen entstanden sind und weiterhin entstehen, in irgendeiner Weise zu modifizieren, dass das nicht mehr passiert. Zur Organisation der Arbeit hat der freiheitliche Staat die Eigentümer der Produktionsmittel ermächtigt. Auch der Staat steht auf dem Standpunkt, dass nur Arbeit, die mehr Geld abwirft als den Lohn, den sie kostet, wert ist, verrichtet zu werden.

Der allseitige Ruf nach „Arbeit, Arbeit, Arbeit“ ist nur ein gemeinsamer Titel für gänzlich disparate bis widersprüchliche Anliegen und Beschwerden von Staat, Kapital und Arbeitsvertretung, die zum normalen Funktionieren des weltweit agierenden „globalen“ Kapitalismus dazu gehören.

 

b.      Ist die Charakterisierung des Kapitalismus als „Arbeitsgesellschaft“ richtig?

 

Der Begriff Arbeitsgesellschaft charakterisiert weder die marktwirtschaftliche noch irgendeine andere Gesellschaft. Der Kapitalismus benutzt Arbeit, aber dreht sich nicht um Arbeit in dem Sinn, dass Arbeit und ihre Verteilung im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens stünden.

 

In jeder Gesellschaft muss gearbeitet werden. Lebensmittel müssen hergeschafft, Häuser gebaut werden, Instrumente, die man benutzt, müssen hergestellt werden. Die müssen mal mit weniger Arbeit, mal mit mehr Arbeit hergestellt werden, je nachdem wie weit die Produktivkräfte fortgeschritten sind. In all dem unterscheidet sich diese Gesellschaft nicht von anderen.

 

Der besondere Unterschied besteht darin, dass diese Notwendigkeit der Arbeit in der Marktwirtschaft von denjenigen ausgenutzt wird, die per Eigentum den exklusiven Zugriff auf die Produktionsmittel haben und den anderen die Verrichtung der notwendigen Arbeit für den Lebensprozess der Gesellschaft nur gestatten, wenn diese Arbeit nicht nur denen nützt, die sie verrichten sondern zuerst und vor allem denjenigen, die die Produktionsmittel besitzen und diese dadurch, dass gearbeitet wird, bereichert. Nach dieser Seite könnte man sagen, dass gar nicht genug gearbeitet werden kann. So sehen es ja die Unternehmen einerseits. Es kann gar nicht genug gearbeitet werden, insofern die Arbeit geeignet ist, ihren Gewinn zu steigern. Andrerseits steht die Verrichtung der notwendigen Arbeit deswegen auch unter der Bedingung: Nur wenn sie profitabel oder rentabel ist, kommt sie überhaupt zustande.

 

Also: Den Kapitalismus als Arbeitsgesellschaft zu bezeichnen ist insofern falsch, als das Besondere dieser Gesellschaft eben nicht ist, dass gearbeitet wird, sondern, dass für den Gewinn der Eigentümer der Produktionsmittel gearbeitet wird. Dann und nur dann findet die notwendige Arbeit derjenigen, die den Lohn für ihre Arbeit brauchen, überhaupt statt.

 

Die Charakterisierung des Kapitalismus als „Arbeitsgesellschaft“ ist aber auch noch in einer anderen Hinsicht krumm. Die Wortschöpfung „Arbeitsgesellschaft“ behauptet die in jeder Gesellschaft nötige Arbeit als den speziellen Dreh- und Angelpunkt dieser Gesellschaft, der ihre Gliederung, die Stellung der Menschen in ihr bestimmt. Wörtlich genommen stimmt an diesem Bild nichts: Nie hat die ganze Gesellschaft gearbeitet, nie wurden Menschen – wie irrational das auch wäre – „mit Arbeit versorgt“, nie war Arbeit Grund und Quelle der Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. Noch immer gilt, dass die wirklich Reichen nicht arbeiten, aber darüber entscheiden, ob die Arbeit der anderen zustande kommt; und das tut sie nur dann und nur in dem Maß, in dem sie die Eigentümer der Produktionsmittel bereichert. Diesen gehört der gesellschaftliche Reichtum und wenn sie Teile davon als Lohn ausbezahlen, dann gilt als gerechte Teilhabe der Arbeitsleute daran genau immer genau das, was sie sich von ihren Löhnen kaufen können.

 

c.       Warum das Gerede vom „Ende“ der Arbeitsgesellschaft falsch ist

 

Dass die heutigen Arbeitslosenraten höher sind als in den 70er Jahren ist das eine. Aus einem Anstieg der Arbeitslosenquote in Österreich von 2% im Jahr 1980 auf rund 9% im Jahr 2016 ein „Ende der Arbeitsgesellschaft“ zu drechseln, stimmt deswegen noch lange nicht. Derselbe Sachverhalt bedeutet doch umgekehrt, dass nicht gerade schlappe 90% arbeiten müssen. Von nichts anderem aber als genau von dieser falschen Gleichsetzung von „ansteigender Arbeitslosigkeit“ mit einem „Ende der Arbeitsgesellschaft“ lebt der Befund vom Ende der Arbeitsgesellschaft. Der Kapitalismus wird dabei an einem falschen, nämlich einem idealistischen Maßstab gemessen, am Maßstab der Arbeitsversorgung. In dieses Bild vom Ende der Arbeitsgesellschaft passt überhaupt nicht, dass jede Entlassung von Arbeitern nur das Resultat der Kalkulation darstellt, wie die weitere Benutzung der Arbeit effektiver fortzusetzen ist, wie sich aus der verbleibenden, verringerten Masse von zusätzlich verbilligten Arbeitern immer mehr Arbeit pro Stunde, Tag und Woche herausholen lässt. Zu dieser Rechnungsart gehört untrennbar dazu, dass der Einsatz von Arbeitsvermögen für die Verausgabung lebendiger Arbeit nicht abhängig gemacht wird, von der Anzahl der auf Lohnarbeit angewiesenen Arbeiter. Überflüssige, als einkommenslos gemachte Lohnarbeiter werden bekanntlich sogar umgekehrt als Druckmittel gegen die Beschäftigten eingesetzt, was dann ein weiteres Mal die Kosten der Arbeit senkt.

 

Mit dem Bild vom Ende der Arbeitsgesellschaft wird aus dem Zwang zur Arbeit gegen Lohn, dem in der Marktwirtschaft bedingungslos alle Lohnabhängigen unterworfen sind, zugleich ein Auftrag zur Arbeitsbeschaffung an diese Produktionsweise abgeleitet. Nach dem Motto: Wenn diese Produktionsweise schon die eigentumslosen Leute dazu nötigt, ihr Arbeitsvermögen zu verkaufen, dann muss sie auch dafür sorgen, dass die das auch können!

 

Wenn das, was nie Zweck der Marktwirtschaft war – die „Arbeitsversorgung“ - nicht mehr geht, dann muss der „Mangel an Arbeit“ mit einem Grundeinkommen beantwortet werden.

 

d.      Das Grundeinkommen, eine verkehrte Schlussfolgerung aus einem falschen Befund

 

Die Vertreter des Grundeinkommens stellen die Wirkungen der vergangenen und zukünftigen Rationalisierungen fest, sind mit diesen unzufrieden, wollen daraus aber keinen Schluss auf die Funktionsweise dieser Wirtschaft ziehen, sondern sind fest entschlossen, dieser Wirtschaft ihre eigenen Resultate als ihr Problem umzuhängen.

 

Thesen zum Grundeinkommen. 1.Das Einkommen ist heute Voraussetzung, nicht Folge von Arbeit. Denn erst muss man leben (können), dann kann man arbeiten. … Ein großer Teil der heute geleisteten gesellschaftlichen Aufgaben wird geleistet, ohne ein Einkommen vom Staat zu erhalten. …  4. In unserer Gemeinschaft werden zunehmend mehr Arbeitskräfte durch Automatisierung von Produktionsprozessen ersetzt, bei steigender Produktivität. Weil jedoch die Verteilung von Einkommen an die zur Mangelware gewordenen Erwerbsarbeitsplätze gekoppelt bleibt, nimmt die Konkurrenz zu und die Löhne sinken.5. Das Festhalten am Ziel der Vollbeschäftigung und dem traditionellen Arbeitsbegriff erzeugt widersinnige Rahmenbedingungen: Hochproduktive Automaten erzeugen Überkapazitäten an Gütern für mehr als eine Volkswirtschaft und entlassen Millionen Bürger in die Einkommenslosigkeit. Jeder Einzelne soll sich aber dennoch durch eigene Leistung selbst versorgen. 6. Wenn mit immer weniger Arbeitskräften immer mehr produziert werden kann, ist die Arbeitslosigkeit ein Gewinn für die Gemeinschaft und Vollbeschäftigung eine Illusion.

(http://www.forum-grundeinkommen.de/grundeinkommen/thesen-grundeinkommen)

 

Dass „Millionen Bürger in die Einkommenslosigkeit entlassen“ werden, jeder „Einzelne sich aber dennoch durch eigene Leistung selbst versorgen soll“ Das halten diese Vertreter des Grundeinkommens für „widersinnig“. Widersinnig deshalb, weil Menschen auch weiterhin darauf verwiesen sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, obwohl es diese Arbeit zugleich immer weniger gibt, weil immer mehr dieser Arbeit von Maschinen verrichtet wird, ihre Arbeitskraft daher immer weniger gebraucht wird. Widersinnig ist das freilich nur vom Standpunkt ihres – auch durch das Stattfinden des faktischen Gegenteils nicht zu erschütternden – Glaubens, in unserer Gesellschaft ginge es darum, die Menschen zu versorgen oder jedenfalls wenigstens darum ihre Existenz zu sichern.

 

Diesem Glauben gemäß nehmen sie die Aussage der Politik, ihr ginge es um Vollbeschäftigung der Erwerbsarbeitsplätze wegen, ohne die viele Menschen schließlich ohne Einkommen dastünden, für bare Münze und erklären sich das Festhalten an dieser Politik trotz des – wie sie meinen – notwendigen Scheiterns damit, dass die Politik einem falschen Arbeitsbegriff anhänge, sich in anderen Worten einen anderen Verteilungsmechanismus von Einkommen als über Arbeit einfach nicht vorstellen könne.

 

Ginge es bei den Arbeitsplätzen tatsächlich um den Erwerb, wie die – von den Autoren positiv zitierte – Kategorie „Erwerbsarbeitsplatz“ suggeriert, wäre Erwerbsquelle zu sein in anderen Worten die wesentliche Bestimmung von Arbeitsplätzen, dann könnten diese Erwerbsarbeitsplätze unmöglich zur „Mangelware“ werden, solange es Menschen gibt, die auf ein Einkommen angewiesen sind.

 

Dass die Sache mit dem verkehrten Arbeitsbegriff nicht die Wahrheit sein kann, wäre freilich auch noch anders leicht zu durchschauen. Weder geht es der Politik um Vollbeschäftigung als für sie einzig denkbarer Weg der Verteilung von Einkommen, noch wird Einkommen überhaupt verteilt. Wenn es Einkommen nur für Arbeit gibt, dann wird es schon noch darauf ankommen, dass gegen Lohn gearbeitet wird und zwar nicht zu knapp. Andernfalls würde die Politik doch tatsächlich einfach zur Verteilung schreiten: von Einkommen und der weniger werdenden nötigen Arbeit. Beides geschieht freilich nicht.

 

Wenn die Politik unter dem Titel Vollbeschäftigung antritt, dann ist das eben nicht als Versprechen an die lohnabhängigen Bürger gemeint, um jeden Preis für Arbeit zu sorgen – was ja schon an sich ein merkwürdiges Versprechen wäre, wer hat schon Arbeit als letzten Zweck? Arbeitsplätze einfach deshalb zu schaffen, weil Menschen auf das an ihnen zu verdienende Einkommen angewiesen sind, dazu versteht sich die Politik nicht. Arbeit, die sie meint, muss sich lohnen und zwar zuallererst für die Unternehmen. Alles dafür in ihrer Macht stehende zu tun, damit Unternehmen möglichst viele lohnende Geschäftsgelegenheiten vorfinden, ihnen nach Möglichkeit alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, das ist der wahre Inhalt des Vollbeschäftigungsversprechen.

 

Weil es nicht um Arbeit überhaupt als Verteilungsinstrument von Einkommen geht, sondern um lohnende Arbeit geht, kann diese Arbeit gar nicht produktiv genug sein mit dem nicht nur von den Autoren bemerkten Resultat, der relativen Überflüssigmachung von bezahlter Arbeit. Von dieser Sorte Arbeit kann es dann in den Augen der Politik tatsächlich gar nicht genug geben, nur geht es dabei eben nicht um Vollbeschäftigung als Mittel der Verteilung von Einkommen, sondern um den Gewinn, der aus der Arbeit herausgeholt wird.

 

Die Vertreter des Grundeinkommens sehen das anders. Der „Erwerbsarbeitsplatz“ sichert ihrer Meinung nach nicht deswegen nicht das Auskommen der dort Arbeitenden, weil es dort gar nicht um deren Versorgung geht, sondern weil er zur „Mangelware“ wird. Dass die Lohnarbeit nicht den Erhalt der Arbeitenden leistet, entdecken diese Leute also daran, dass es zu wenig davon gibt.

 

Was ist der Vorschlag der Vertreter des Grundeinkommens angesichts um sich greifender „Einkommenslosigkeit“ gepaart mit beinahe unerschöpflichen „Überkapazitäten an Gütern“? Nicht einfach die Verteilung der im Überfluss vorhandenen Produkte und der immer weniger werdenden nötigen Arbeit, sondern ein Grundeinkommen für alle. Das hätte ihrer Meinung nach ganz nebenbei auch noch den Vorteil, dass das Einkommen endlich den ihm gebührenden Platz in der Gesellschaft einnähme, nicht Einkommen um seiner selbst willen, sondern soziale Absicherung als Voraussetzung dafür, dass endlich wirklich befreit gearbeitet werden könnte.

 

2.2. Was ist von der Aussage zu halten, das BGE sei die adäquate Antwort auf die „Krise des Sozialstaats“?

 

Der Sozialstaat kann seine eigentliche Funktion“, „für soziale Sicherheit“ zu sorgen, nicht mehr gewährleisten. Ein Grundeinkommen würde die verlorene „soziale Sicherheit“ wieder zurückbringen“, lautet ein Argument der Grundeinkommensbefürworter:

 

Die Sozialversicherungssysteme finanzieren sich bisher im Wesentlichen aus Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen. Anrecht auf eine auskömmliche soziale Absicherung hatten deshalb bis vor wenigen Jahren nur jene, die aus ihrem Erwerbseinkommen regelmäßig und vor allem dauerhaft Sozialbeiträge gezahlt hatten. Heute, unter den Bedingungen von Hartz IV, ist nicht einmal mehr die materielle Existenz ausreichend gewährleistet. In Zeiten weithin niedrig bezahlter Jobs, von Leiharbeit oder von befristeten Arbeitsverträgen, von (Schein-)Selbständigkeit und anderen prekären Formen „neuer Arbeit“ muss das Sozialsystem erneuert werden. Soziale Sicherheit für alle gilt es neu zu gewinnen. Ein durch Steuern finanziertes Grundeinkommen ist der Weg dorthin.“  (https://www.grundeinkommen.de/die-idee/fragen-und-antworten)

 

Muss man die Vertreter des Grundeinkommens tatsächlich daran erinnern, dass die umfassende Verschlechterung der Lebensverhältnisse von Langzeitarbeitslosen anlässlich zunehmender Arbeitslosigkeit genau das Ziel von Hartz IV war? Die durch ebendiese Reform beabsichtigte Einführung eines Niedriglohnsektors wird als das Erfolgsrezept für die seither wiedererlangte wirtschaftliche Stärke Deutschlands gefeiert. Als ob es nicht genau die Sozialpolitiker gewesen wären, die die Armut von Arbeitslosen, Niedriglöhnern usw. durchgesetzt hätten, werden ihnen diese Resultate ihrer Politik als Auftrag „soziale Sicherheit für alle“ „neu zu gewinnen“ entgegenhalten, am besten durch ein „durch Steuern finanziertes Grundeinkommen“. Kann es sein, dass die mit dem Sozialstaat beabsichtigte soziale Sicherheit einen anderen Inhalt hat, als Fans des Sozialstaats sich das vorstellen mögen?

 

Der Grund der staatlichen Notfalladministration namens Sozialstaat heißt: Marktwirtschaft. Der Lohn wird im Kapitalismus nicht dafür gezahlt, dass man von ihm leben kann. Lohn bezahlt der Unternehmer dann und in der Höhe, die ihm nützt. Ob seine Arbeiter davon leben können, geht ihn nichts an. Die Arbeiter umgekehrt müssen schauen, wie sie mit dem Verdienten auskommen. Viel mehr als die Finanzierung der Lebenshaltungskosten einer Periode des Arbeiterlebens ist Dank der unternehmerischen Kalkulation nicht drin. Kaum wird der Arbeiter von seinem Betrieb nicht mehr gebraucht, kaum verdient er nichts, kann er seinen gewöhnlichen Alltag nicht mehr finanzieren und ist tatsächlich auf Hilfe angewiesen. Nur spricht das nicht für die Hilfe, sondern gegen das System der Lohnarbeit! Das kann man dem Sozialstaat entnehmen, dass der Lohn, den der auf Lohnarbeit angewiesene Mensch verdient – den der verdient, der sich im Büro oder in der Fabrik abplagt – nicht für ein ganzes Leben reicht. Nicht als Ausnahme, sondern als die fest eingeplante Regel.

 

Der Umstand, dass die Existenz des Sozialstaats zeigt, dass der auf Lohnarbeit angewiesene Teil der Menschheit mittels seines Lohns nicht in der Lage ist, die regelmäßig im Arbeitsleben anfallenden Notfälle: Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter zu bewältigen, war für Fans der sozialen Sicherheit nie Anlass dafür, sich eine solche Wirtschaftsweise, die permanent diese Notlagen hervorbringt, vom Hals zu schaffen, sondern umgekehrt den Staat für die sozialstaatliche Verwaltung der nationalen Arbeitsmannschaft zu loben.

 

Dabei kann man an allen Abteilungen des Sozialstaats merken, dass es nie um die Abfederung des Schadens der Lohnabhängigen geht. Am Beispiel der Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld kriegt nur, wer sich bereits ausreichend fürs Kapital nützlich gemacht hat. Sowohl die beschränkte Bezugsdauer als auch die Höhe des Arbeitslosengelds setzen den Zwang, wieder ein Kapital finden zu müssen, dass die Arbeitskraft für seinen Gewinn gebrauchen kann.

 

Weil es dem Staat um die dauerhafte Brauchbarkeit für die kapitalistische Produktion geht, wird er gegenüber diesem sozialstaatlichen Aufwand auch immer wieder kritisch, wenn es an der lohnenden Beschäftigung mangelt. Dann bilanziert er den Aufwand als nicht mehr lohnende Kost für den Standort. Dann taugt eben der Sozialstaat und das staatliche Kommando über ein Gutteil der Lebensbedingungen, die der Staat mit seinen Sozialstaatseinrichtungen an sich gezogen hat, seine Regelungen der unterschiedlichen Bedarfs- und Notfälle seines Arbeitsvolkes, umgekehrt als umfassender Hebel der Verbilligung der ganzen Arbeitsbevölkerung. Sie durch Senkung des Nationalen Lohnniveaus wieder zum besseren Angebot zu machen und den Zwang zum Billigarbeiten zu verschärfen. So soll sein Volk wieder funktional für die anspruchsvollen Rechnungen mit rentabler Arbeit gemacht werden. Die Hartz IV-Maßnahmen verdanken sich also gerade der Logik des Sozialstaats. Umgekehrt kommt ihm genau von der Warte aus nicht in den Sinn, sich selbst mit der Gewährung eines Grundeinkommens aus Steuermitteln für den Lebensunterhalt der vom Kapital nicht mehr gebrauchten Arbeitsbevölkerung für zuständig zu erklären. Von dieser Grundlage des Sozialstaats wollen die Vertreter des Grundeinkommens nichts wissen, wenn etwa Häni sagt:

 

Der Sozialstaat … war vor 150 Jahren die Antwort auf die Industrialisierung. Das Grundeinkommen ist die Antwort auf die heutige Digitalisierung“. (Geld für alle – wie nah ist das Ende der Arbeit?, Die Welt vom 31.5.2016)

 

Der Sozialstaat, wie er vor 150 Jahren eingeführt worden ist, betreut eine lebenslängliche Reproduktion aus und im Dienste der Erwerbsarbeit. Die Sozialstaatsregelungen dienen der Erhaltung eines brauchbaren Volks, brauchbar für den geschäftlichen und politischen Bedarf. Seine Anwendung nach dem kapitalistischen Kriterium lohnender Beschäftigung leistet nämlich diese Erhaltung der Brauchbarkeit des Volkes gerade nicht. Einzig deswegen übernimmt der Staat die Rolle des Sozialstaats und ermöglicht erst damit dem Kapital den Gebrauch des Arbeitsvolks nach seinem Bedarf und erspart ihm die Lasten, sich um den Nachschub und die ganzen Wirkungen, die es mit der Beschäftigung zustande bringt, kümmern zu müssen. Als Almoseninstitut für ein für die Reichtumsproduktion unnützes Volk ist er nicht eingeführt worden.